I. Der Mietvertrag

Für die Dauer von 20 Jahren mit einer zweimaligen Option auf jeweils weitere 5 Jahre ist die Pflegeeinrichtung Pflege AM STEINSBERG an die avendi Senioren Service GmbH & Co. KG (kurz avendi) vermietet. Bis zur Bezugsfertigkeit und Übergabe ist die D&S DIRINGER & SCHEIDEL WOHNBAU GMBH Vermieterin. Ab Übergabe werden die jeweiligen Eigentümer der Pflege-Appartements die Vermieter sein. Mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen die Käufer sicher, dass Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nach Fertigstellung der Pflegeeinrichtung auf sie übergehen. Die Laufzeit des Mietvertrags beginnt ab Bezugsfertigkeit und Übergabe des Gebäudes, voraussichtlich 3. Quartal 2022.

II. Mietzins

Der Mietzins für die einzelnen Pflege-Appartements ist der Preisliste zu entnehmen. Dieser wird monatlich bis spätestens zum 15. des betreffenden Monats im Voraus entrichtet. Der Mietzins wird ab dem 7. Monat nach Übergabe des Gebäudes gezahlt. Die ersten 6 Monate bleibt avendi mietzinsfrei, um die Anlaufzeit der Pflegeeinrichtung zu überbrücken. avendi ist jedoch verpflichtet, die Betriebskosten ab Mietbeginn zu zahlen.

III. Betriebskosten

avendi übernimmt sämtliche auf den Mietvertrag entfallenden Betriebs- und Nebenkosten, wie sie im aktuellen Betriebs- und Nebenkostenkatalog aufgeführt sind. Lediglich Instandhaltungsrücklagen, die Kosten der Hausverwaltung und die Grundsteuer sind vom Vermieter zu tragen.

IV. Wertsicherung

Verändert sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden für die gesamte BRD ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland – Basis 2015 = 100, ausgehend vom Ende des dritten Mietjahres, jeweils um mehr als 10 Prozent, können beide Seiten eine Anpassung der Miete verlangen. Die Mietzinsanpassung erfolgt in Höhe von 33 % der tatsächlich eingetretenen Indexveränderung mit Beginn des nächstfolgenden Kalendermonats. Eine rückwirkende Anpassung ist ausgeschlossen. Eine Erhöhung des Mietzinses steht unter dem Vorbehalt, dass der Mieter mit dieser Erhöhung nicht ein Entgelt ausweisen muss, das im Verhältnis zu Wettbewerbern in einem Umkreis von 10 km um Sinsheim-Weiler unangemessen hoch wird und die Nachfrage nach Pflegeplätzen beeinträchtigt.

V. Schönheitsreparaturen

avendi übernimmt alle während der Dauer des Mietvertrages erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen (Bodenreinigung, Innenanstrich, Tapezier- und Streicharbeiten) innerhalb des Mietobjektes in angemessenen Zeiträumen.

VI. Instandhaltung und Instandsetzung

Dem Vermieter obliegt die Instandsetzung und Instandhaltung von Dach und Fach. Im Übrigen hat der Mieter die Kosten
für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten grundsätzlich zu tragen.

VII. Versicherungen

Vor der Übergabe des Mietgegenstandes werden die notwendigen Versicherungen abgeschlossen, wie Gebäude- und Feuerversicherung, verbundene Gebäudeversicherung mit Leitungswasser, Wasser, Glasbruch, Sturm usw., Grundstückshaftpflichtversicherung, Hausratversicherung für alle Einrichtungsgegenstände laut Inventarliste, Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Die Kosten der Versicherungen werden von avendi übernommen.

VIII. Die bevorzugte Belegung

Den Erwerbern eines Pflege-Appartements wird ein bevorzugtes Belegungsrecht bei der Erstvermietung und bei späterem Bedarf eingeräumt. Dieses Recht gilt auch für die nächsten Familienangehörigen des Käufers. Im Bedarfsfall kann der Erwerber bei der Erstbelegung sofort aufgenommen werden. Bei späterem Bedarf wird dem Erwerber eine schnellstmögliche Aufnahme zugesichert, ohne Rücksicht auf eine bestehende Warteliste. Selbstverständlich kann in besonders dringlichen Fällen auch auf die anderen avendi-Pflegeeinrichtungen ausgewichen werden.

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